Polizei (Deutschland)

Deutschland Polizeien der Bundesrepublik Deutschland
— Polizei —
Staatliche Ebene Bundes- bzw. Landesbehörde Deutschlands
Aufsichts­behörde(n) Bundes- bzw. Landesinnenministerien
Website https://www.polizei.de/
Hamburger Polizist mit der Amtsbezeichnung Polizeihauptmeister
Die bis Baujahr 2000 grün-weißen Streifenwagen …
… werden seit dem Jahr 2000 durch silber-grüne …
… und nun in allen Bundesländern durch blau-silberne Fahrzeuge abgelöst, …
… die seit 2013 bei einigen Landespolizeien zusätzlich über neongelbe Kontrastbeklebungen verfügen.

Die deutsche Polizei besteht aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Polizei beim Deutschen Bundestag). Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen und in einigen deutschen Ländern auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die öffentliche Ordnung abzuwehren (Kriminalprävention). Des Weiteren untersucht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen (Repression), wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde, und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. Die Polizei vertritt bei ihrem Handeln die Rechtsordnung als Exekutive.


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